Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der bop Communications GmbH

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") gelten für alle Leistungen der bop Communications GmbH ("bop Communications"), insbesondere in den Bereichen Public Relations, Social Media, Content-Erstellung und strategische Kommunikation. 

1.2 Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie von bop Communications ausdrücklich und schriftlich anerkannt wurden.

2. Leistungen und Vertragsabschluss

2.1 Ein Vertrag zwischen bop Communications und dem Kunden kommt durch die Annahme einer  Offerte durch den Kunden, durch  einen individuellen Vertrag oder durch die Verwendung der von bop Communications geschaffenen Arbeitsergebnisse durch den Kunden zustande. 

2.2 Umfang und Spezifikationen der Leistungen ergeben sich aus dem individuellen Angebot von bop Communications oder dem Vertrag. Nachträgliche Änderungen und Zusatzleistungen müssen schriftlich vereinbart werden und sind zusätzlich durch den Kunden zu entschädigen.

2.3 bop Communications kann jederzeit in eigenem Ermessen Dritte zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten beiziehen.

3. Honorare und Zahlungsbedingungen

3.1 Die Vergütung der Leistungen erfolgt auf Basis der im Angebot oder Vertrag festgelegten Preise. Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders vereinbart, in Schweizer Franken (CHF) und exklusive Mehrwertsteuer. 

3.2 Zusatzaufwendungen ohne schriftlich festgelegten Preis stellt bop Communications dem Kunden gemäss dem jeweiligen Aufwand in Rechnung. Es  gelten die jeweils aktuellen Stundenansätze.

3.3 Werden Pauschalpreise vereinbart, und wird kein Zahlungsplan vereinbart, so gilt folgendes:

● Anzahlung von 20% der gesamten Projektkosten bei Auftragserteilung.

● Zahlung von 50% der gesamten Projektkosten bei Fertigstellung des Konzepts.

● Zahlung von 30% der gesamten Projektkosten nach Umsetzung des Konzeptes.

3.4 Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. 

3.5 Bei Zahlungsverzug behält sich bop Communications vor, Verzugszinsen von 5% p.a. sowie Mahngebühren zu erheben.

4. Mitwirkungspflichten des Kunden

4.1 Der Kunde stellt bop Communications sämtliche zur Vertragserfüllung erforderlichen Informationen, Inhalte und Materialien rechtzeitig zur Verfügung. 

4.2 Verzögerungen aufgrund verspäteter Bereitstellung von Informationen oder unzureichender Mitwirkung des Kunden gehen nicht zu Lasten von bop Communications. Durch mangelnde Mitwirkung oder Verzögerungen verursachter Mehraufwand von bop Communications, wie auch verlängerte Bereitstellung von Personal von bop Communications, kann dem Kunden in Rechnung gestellt werden. 

4.3 Bei Bearbeitungen, Anpassungen oder Umgestaltungen von Werken Dritter (z.B. Gestaltungsarbeiten, Fotos, Texte, Muster, elektronische Daten usw.), welche der Kunde bop Communications zugänglich macht, kann bop Communications davon ausgehen, dass die Berechtigung zur Verwendungen vorliegt und entsprechend keine Rechte Dritter verletzt werden.

5. Änderungen der zu erbringenden Leistungen

5.1 bop Communications ist berechtigt, die zu erbringenden Leistungen zu ändern oder von ihnen abzuweichen, wenn die Änderung sachlich angezeigt und unter Berücksichtigung der beidseitigen Interessen für den Kundin zumutbar ist.

5.2 bop Communications behält sich die Annahme von Änderungs- oder Ergänzungswünsche vor. Führt bop Communications Änderungswünsche aus, so entfallen die vereinbarten Ausführungs- und Abnahmefristen, wenn sie nicht bestätigt oder neu festgesetzt werden. bop Communications stellt den durch die Ausführung von Änderungs- oder Ergänzungsaufträgen entstehenden Mehraufwand gemäss den vereinbarten Ansätzen in Rechnung.

5.3 bop Communications behält sich vor, dem Kunden den Aufwand zur Prüfung von Änderungs- und Ergänzungswünschen sowie zur Ausarbeitung von Kostenvoranschlägen auf der Grundlage der vereinbarten Ansätze in Rechnung zu stellen.

5.4 bop Communications setzt die Arbeiten auf der Grundlage des geschlossenen Vertrages bis zur schriftlichen Einigung über etwaige Änderungen/ Ergänzungen fort.

6. Rechte an Arbeitsergebnissen

6.1 Sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, verbleiben alle Urheberrechte an den von bop Communications erstellten Arbeitsergebnissen, Texten, Inhalten, Ideen und Konzepten (gemeinsam Arbeitsergebnisse) bei bop Communications. 

6.2 Der Kunde erhält mit vollständiger Zahlung des vereinbarten Honorars ein nicht-exklusives, nicht-übertragbares Nutzungsrecht an den für ihn geschaffenen Arbeitsergebnissen für den vereinbarten Zweck. 

6.3 Eine Weitergabe der Arbeitsergebnisse (oder Teile davon)an Dritte, eine Abänderung, eine Mehrfachnutzung, eine weitergehende Nutzung oder eine Nutzung für andere als die vereinbarten Zwecke bedarf der schriftlichen Zustimmung von bop Communications und ist zusätzlich zu entschädigen.

6.4 bop Communications ist berechtigt, ihre Urheberschaft an den von ihr geschaffenen Arbeitsergebnissen in einer von ihr zu bestimmenden Form zu bezeichnen.

6.5 Unbeschadet der Rechtseinräumung in Ziffer 6.2 oder sonstiger Regelungen in Einzelverträgen behält bop Communications das Recht, weiterhin unabhängig für sich oder Dritte Arbeitserzeugnisse zu entwickeln, in materieller oder immaterieller Form, welche ähnlich, vergleichbar oder identisch mit den für den Kunden geschaffenen Projektergebnissen sind bop Communications ist frei, alle den geschaffenen Arbeitsergebnissen zugrunde liegenden allgemeinen Erkenntnisse, Konzepte, Verfahrensweisen, Methoden, Know-How, Vorgehensweisen, etc. und Zwischenergebnisse, uneingeschränkt zu nutzen, zu verändern, zu verbreiten und zu verwerten.

6.6 Der Kunde räumt bop Communications das nicht-ausschliessliche Recht ein, bei ihm jeweils bestehendes geistiges Eigentum (oder ihm von Dritten eingeräumtes geistiges Eigentum) insoweit gebührenfrei zu nutzen, als es für die Aufgabenerfüllung im Rahmen der Leistungserbringung im Projekt erforderlich ist.

7. Vertraulichkeit und Datenschutz

7.1 Sowohl bob Communications als auch der Kunde verpflichten sich zur vertraulichen Behandlung aller nicht öffentlich zugänglichen Informationen, die im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden. 

7.2 bop Communications verarbeitet personenbezogene Daten ausschliesslich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze und Kunden sichern zu, dass sie ebenfalls alle datenschutzrechtlichen Vorschriften einhalten

7.3 Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinweg. 

8. Haftung

8.1 bop Communications haftet nur für vorsätzliche oder grob fahrlässige Schäden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit und für indirekte oder mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen. Diese Haftungsbeschränkung wirkt auch zugunsten der Mitarbeiter von bop Communications.

8.2 Der Kunde ist verantwortlich für die rechtliche Zulässigkeit der beauftragten Inhalte und stellt bop Communications von jeglichen Ansprüchen Dritter frei.

9. Vertragsdauer und Kündigung

9.1 Falls nicht anders vereinbart, werden Verträge auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und können mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende gekündigt werden. 

9.2 Kündigt ein Kunde den Vertrag oder tritt er zurück, so ist in jedem Falle die bis zum Beendigungszeitpunkt erbrachte Leistung zu entschädigen. Wurde ein Projekt definiert, so sind zusätzlich die Leistungen bis zum Abschluss der über den Beendigungszeitpunkt hinausgehenden laufenden Projektphase zu entschädigen und bei Kündigung zu Unzeit zusätzlich von den noch nicht geleisteten Gesamtprojektarbeiten pauschal 25 Prozent als Schadenersatz. Weitere Ansprüche bleiben vorbehalten.

9.3 Bei schwerwiegenden Vertragsverletzungen kann bop Communications den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen.

10. Medieneinkäufe und Lieferantenbeziehungen

10.1 Bei Medieneinkäufen über bop Communications können dem Kunden die dann aktuellen Standardtarife der jeweiligen Anbieter verrechnet werden, allfällige generelle Rabatte oder Sonderkonditionen werden nicht immer vollumfänglich einbezogen. Diese Preisgestaltung berücksichtigt den Mehrwert, den bop Communications durch bestehende Geschäftsbeziehungen zu den jeweiligen Medienhäusern und Lieferanten schafft. 

10.2 Die Auswahl der Lieferanten und Medienpartner erfolgt im besten Interesse des Kunden unter Berücksichtigung der Qualität, Reichweite und Effizienz der eingesetzten Budgets.

11. Allgemeine Bestimmungen

11.1 Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. 

11.2 Sollte einzelne Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. 

11.3 bop Communications darf den Kunden und das Projekt als Referenz für Marketingzwecke angeben

11.4 Die Abtretung von Rechten und Pflichten des Kunden aus dem Vertrag ohne vorherige Zustimmung von bop Communications ist ausgeschlossen.

11.5. Die Aufrechnung durch den Kunden ist nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung möglich.

11.6 Änderungen dieser Bestimmungen darf bop Communications jederzeit vornehmen. Sie treten mit Publikation auf der Website in Kraft.

12. Gerichtsstand / Anwendbares Recht

12.1 Gerichtsstand ist der Sitz von bop Communications in Zürich der Schweiz. Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht, unter Ausschluss des CISG (Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf, Wiener Kaufrecht) und der Bestimmungen des IPRG.